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Schuleinschreibung

16. 03. 2023 von - Uhr

 

Veranstaltungsort

Grundschule Viechtach

 

 

Grundschule Viechtach

 

Jahnstraße 35    94234 Viechtach

 

Telefon: 09942/2860   Fax: 09942/5004

 

  www.grundschule-viechtach.de

 

 

 

                                                                                                              Viechtach, Februar 2023

 

 

Schuleinschreibung, Donnerstag, 16. März, 14 bis circa 16 Uhr

 

Sehr geehrte Eltern,

 

in diesem Brief erhalten Sie wichtige Informationen zur Schuleinschreibung (= Schulanmeldung).

 

Wer kommt zur Schuleinschreibung?

  • Alle Kinder, die bis zum 31. September 2023 sechs Jahre alt werden.  
  • Ebenfalls müssen alle Kinder angemeldet werden, die im Vorjahr zurückgestellt wurden.

 

Wann ist die Schuleinschreibung in Viechtach und was muss ich mitbringen?

  • Wenn Sie im Schulsprengel Viechtach wohnen, kommen Sie mit Ihrem Kind persönlich zur Schuleinschreibung.

 

  • Diese ist am Donnerstag, den 16. März 2023 in der Grundschule Viechtach. Beginn der Einschreibung für alle Kinder ist um 14.00 Uhr (Treffpunkt Aula).

 

  • Bei der Anmeldung bitte unbedingt mitbringen:
    • Nachweis der amtsärztlichen Schuleingangsuntersuchung, ausgestellt durch das Gesundheitsamt Regen
    • Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
    • Sorgerechtsbeschluss bei Alleinerziehenden

 

Wie läuft die Schuleinschreibung ab?

  • Die Kinder haben in einer kleinen Gruppe eine einfache, spielerische Schulstunde, während die Eltern die Formalitäten erledigen. Sollten wir nach dem Unterrichtsspiel Rückfragen an Sie haben, melden wir uns bei Ihnen. Der Elternbeirat stellt Kaffee und Kuchen zur Verfügung, Spenden sind erwünscht.

 

 

Schulfähigkeit, Einschulungskorridor, Zurückstellung – was heißt das?

 

Ihr Kind wird in diesem Jahr sechs Jahre alt oder ist es bereits. Insgesamt sind alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September 2023 sechs Jahre alt werden und diese Kinder müssen in der Schule angemeldet werden. Ebenfalls müssen alle Kinder angemeldet werden, die im Vorjahr zurückgestellt wurden und die den Einschulungskorridor in Anspruch genommen haben.

 

Wenn das Kind zwischen 1. Juli 2023 und 31. September 2023 sechs Jahre alt wird, kann es eingeschult werden, muss aber nicht. Für diese Kinder gilt der Einschulungskorridor, die Entscheidung darüber treffen die Eltern, die Kinder brauchen keine Bescheinigung beispielsweise vom Kinderarzt mehr, dass sie noch nicht reif sind, in die Schule zu gehen.  Denken Sie bitte daran: Auch Kinder, die vom Schulbesuch im kommenden Schuljahr zurückgestellt werden sollen, müssen zunächst angemeldet werden. Die Eltern können uns dann ihren Entschluss gleich schriftlich mitteilen, spätestens aber am 11.04.2023.

 

Oktober-, November- und Dezembergeborene werden demnach nicht schulpflichtig sein. Die Möglichkeit, Kinder auf Antrag der Eltern früher einzuschulen oder um ein Jahr zurückzustellen, besteht weiterhin.

 

In der Regel sind Kinder mit 6 Jahren schulfähig, d.h. sie sind von ihrem körperlichen, geistigen und sozialen Entwicklungsstand her in der Lage, am Unterricht in der Grundschule erfolgreich teilzunehmen.

 

Wesentliche Grundlagen der Schulfähigkeit beim Kind sind:

  • Körperliche Gesundheit, Widerstandskraft, Intaktheit von Sinnes- und Sprachorganen, sowie des motorischen Systems
  • Geistige Wachheit und Aufgeschlossenheit gegenüber Neuem sowie die Bereitschaft, sich Aufgaben zuzuwenden und über einen gewissen Zeitraum dabeizubleiben
  • Seelische Ausgeglichenheit und soziale Anpassungsfähigkeit, Selbstbehauptungs- und Durchsetzungsfähigkeit in einer größeren Gruppe

 

Gerade in der seelischen Verfassung, sowie im Arbeits- und Sozialverhalten bestehen bei manchen Kindern Auffälligkeiten, die dazu führen können, den schulischen Erfolg trotz günstiger geistiger Voraussetzungen zu gefährden.

 

Falls Sie Zweifel an der Schulfähigkeit Ihres Kindes haben und das Kind wird vor dem 1.7.2023 sechs Jahre alt, können Sie eine Zurückstellung vom Schulbesuch beantragen. Einer reinen Zurückstellung ist aber eine individuelle Förderung in einer Diagnose- und Förderklasse (DFK) oder schulvorbereitenden Einrichtung (SVE) unbedingt vorzuziehen.

 

Kinder, die nach dem 30. September 2017 geboren sind, können auf Antrag der Eltern in die Grundschule aufgenommen werden. Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember 2017 geboren sind, ist jedoch ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich.

 

Die Entscheidung über Aufnahme und Zurückstellung außerhalb des Einschulungskorridors trifft der Schulleiter, falls Ihr Kind nicht in den Einschulungskorridor fällt. Er stützt sich bei der Entscheidung auch auf die Aussagen von Lehrer/innen und Beratungslehrer/innen, die die Schulfähigkeitsprüfung vornehmen, auf die Stellungnahme des Haus- oder Kinderarztes, sowie eventuell auf Informationen von Erzieherinnen im Kindergarten.  

 

Die Schulfähigkeit wird also ermittelt durch:

  • Eine Bestätigung des Gesundheitsamtes:  Man erhält sie durch die Früherkennungsuntersuchung U 9 (Haus- oder Kinderarzt) oder einer schulärztlichen Untersuchung durch den Amtsarzt und einen Seh- und Hörtest durch das Gesundheitsamt. Diese Bestätigung vom Gesundheitsamt über die Teilnahme muss der Schulleitung bei der Schuleinschreibung vorliegen.
  • Ermittlung der Schulfähigkeit durch die Schule selbst durch ein kleines Unterrichtspiel am Einschreibetag
  • Erfahrungen des Kindes im Kindergarten
  • Aussagen der Eltern (Gespräch)

 

Sehen Sie bitte die Schulfähigkeitsuntersuchung nicht als Aufnahmeprüfung für die Grundschule an. Schulfähigkeitsuntersuchungen dienen in erster Linie dazu, Eltern und Lehrern aufzuzeigen, in welchen Bereichen Kinder Stärken haben und wo sie noch Schwächen aufweisen. Die Zeit bis zum Schulanfang kann von den Eltern so noch genützt werden. 

Aufgrund der erhobenen Daten und Ihrer Information können gezielt und angemessene Hilfestellungen diskutiert und für Ihr Kind bereitgestellt werden. Die genauere Untersuchung dient also letztlich der Sicherstellung einer erfolgreichen Schullaufbahn bzw. der Verhinderung von Schwierigkeiten. In Zweifelsfällen können Schulpsychologen oder Experten aus außerschulischen Beratungseinrichtungen für die Entscheidungsfindung herangezogen werden.

 

Für Kinder mit Behinderungen gibt es in Bayern entsprechende Schulen für Behinderte und Kranke. Nehmen Sie, falls Ihr Kind an einer Behinderung leidet, die Beratungsangebote von schulischen und außerschulischen Stellen (Förderschulen, Schulpsychologen, Ärzten, Therapeuten) in Anspruch. Dann kann Ihr Kind in die Schule eingeschult werden, die ihm positive Schulerfahrungen und eine an seinen Fähigkeiten orientierte Förderung ermöglicht.

 

Ihr Kind tritt mit Schulbeginn in einen neuen Lebensabschnitt ein, wo ihm Entwicklungsmöglichkeiten eröffnet werden, wo aber auch - bei ungenügender Schulfähigkeit - die Gefahr von Überforderung und längerfristigen Schulschwierigkeiten besteht. Lassen Sie sich deshalb bei Zweifeln Ihrerseits oder bei Hinweisen von Kindergarten und Schule individuell beraten. Sie helfen dadurch mit, Ihrem Kind einen positiven Schulstart zu ermöglichen.

 

Sind Sie sich unsicher, ob Sie Ihr Kind einschulen lassen sollen, sprechen Sie uns schon vor der Schulanmeldung am 16.3. an.

 

Am Mittwoch, den 5.7.23 findet hier in der Aula der 2. Elternabend statt!

 

Der erste Schultag ist der 12.9.2023.

 

Einen guten Start in die Schule wünscht Ihrem Kind und Ihnen

 

 

 

 

Kerstin Letzel, Rektorin

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
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